Das Ausbildungsvisum, erklärt für Betriebe
Kurzfassung: Ein Drittstaatsangehöriger darf zur betrieblichen Ausbildung nach Deutschland kommen, wenn ein Ausbildungsvertrag vorliegt, die Sprachkenntnisse ausreichen und der Lebensunterhalt gesichert ist. Das Visum wird im Heimatland beantragt. Quelle: § 16a Aufenthaltsgesetz, Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2023.
Die sechs Voraussetzungen
| Voraussetzung | Was das konkret heißt |
|---|---|
| Ausbildungsvertrag | Qualifizierte Berufsausbildung, Vertrag bei IHK/HWK eingetragen. Wir erstellen ihn mit Ihnen. |
| Deutsch B1 | Anerkanntes Zertifikat; B2 empfohlen. Liegt jedem unserer Dossiers bei. |
| Lebensunterhalt | ≈ 1.050 € netto/Monat: Vergütung, ggf. Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung. |
| Unterkunft | Nachweis einer Wohnmöglichkeit — Zimmer vom Betrieb oder von uns vermittelt. |
| Krankenversicherung | Ab Ausbildungsbeginn gesetzlich versichert; für die Einreise eine Reiseversicherung. |
| Visumantrag in Rabat | Nationales Visum (Typ D) bei der deutschen Botschaft; Termin, Unterlagen und Begleitung durch uns. |
Ablauf in der Praxis
Nach Ihrer Zusage reichen wir die Eintragung bei der Kammer ein, stellen das Visumdossier zusammen und buchen den Botschaftstermin. Die Bundesagentur für Arbeit prüft in bestimmten Fällen die Beschäftigungsbedingungen; die Vergütung muss der üblichen Höhe entsprechen. Nach dem Visum reist der Azubi ein, meldet sich an und erhält die Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung von der Ausländerbehörde.
Was wir nicht vermitteln
Gesundheits- und Pflegeberufe aus Ländern der WHO-Liste. Alles andere prüfen wir Beruf für Beruf.
Häufige Fragen
Welches Deutschniveau ist Pflicht?+
In der Regel B1 (anerkanntes Zertifikat: Goethe, telc, ÖSD). Berufsschulen empfehlen B2; in Gesundheitsberufen ist B2 Pflicht. Unsere Bewerber bringen mindestens B1 mit.
Wie viel Geld muss der Azubi nachweisen?+
Der Lebensunterhalt muss gesichert sein: rund 1.050 € netto im Monat (Stand 2026). Deckt die Ausbildungsvergütung das nicht, hilft ein Sperrkonto für die Differenz oder eine Verpflichtungserklärung des Betriebs.
Wie lange dauert das Visum?+
Die Bearbeitung liegt bei der Botschaft; rechnen Sie mit mehreren Monaten. Wir bereiten das Dossier vollständig vor und starten sechs Monate vor dem geplanten Ausbildungsbeginn. Eine Zusage zur Dauer können wir nicht geben.
Darf der Azubi nach der Ausbildung bleiben?+
Ja. Nach erfolgreichem Abschluss besteht ein Aufenthaltsrecht zur Arbeitsplatzsuche und anschließend der Weg zur Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft — ein starkes Argument für motivierte Bewerber.