Recht · Kosten
Was die Vermittlung kostet — und wer zahlt
Die Vermittlung in eine Berufsausbildung darf in Deutschland nur dem Arbeitgeber in Rechnung gestellt werden (§ 296a SGB III). Bewerber zahlen bei uns nichts, zu keinem Zeitpunkt. Das schützt Sie auch vor unseriösen Angeboten.
0 € bis zur Unterschrift
Auswahl, Dossiers, Gespräche, Vertragsvorbereitung: ohne Kosten. Sie entscheiden erst, wenn Sie den richtigen Bewerber kennen.
Vergütung in zwei Hälften
Die Hälfte bei Vertragsunterschrift, die andere Hälfte bei Ankunft des Azubis in Deutschland. Die Höhe besprechen wir im ersten Gespräch; Mengenpakete ab fünf Azubis.
Ersatz bei Abbruch
Bricht ein Azubi in den ersten Monaten ab, stellen wir einen Ersatzkandidaten ohne weitere Vergütung. Deshalb investieren wir in die Auswahl.

Was Sie zusätzlich einplanen
- Ausbildungsvergütung nach Tarif (siehe Berufsseiten).
- Unterkunft in den ersten Wochen, falls Sie ein Zimmer stellen.
- Gegebenenfalls eine Verpflichtungserklärung, wenn die Vergütung den Lebensunterhalt nicht deckt.
- Zeit: ein Videogespräch pro Bewerber, Unterschriften, ein Nachmittag Einarbeitung mit uns.