
Azubi aus Marokko einstellen: Ablauf, Dauer und Kosten (Stand 2026)
10. Oktober 2026 · 7 Min. Lesezeit
Ein Bäckermeister aus dem Ostalbkreis hat es 2024 in die Lokalzeitung geschafft, weil er monatelang auf die Papiere für seinen Azubi aus Marokko gewartet hat. Die Geschichte ist kein Einzelfall, aber sie ist vermeidbar. Hier steht, was wirklich passiert, wenn Sie einen Azubi aus Marokko einstellen, und wo die Zeit verloren geht.
Die Reihenfolge, die funktioniert
Erst der Vertrag, dann das Visum. Das klingt banal, ist aber der häufigste Denkfehler: Viele Betriebe warten auf ein Visum, bevor sie unterschreiben. Die Botschaft in Rabat prüft aber genau umgekehrt. Ohne unterschriebenen Ausbildungsvertrag gibt es keinen Termin, keinen Antrag, nichts.
Der Vertrag wird bei Ihrer IHK oder HWK eingetragen wie jeder andere. Ein Praxistipp aus den Leitfäden der Kammern: Lassen Sie den Vertrag erst mit Erteilung des Visums wirksam werden. So fangen die Lehrjahre nicht an, während der Azubi noch in Marokko sitzt.
Was die Bundesagentur prüft
Für Drittstaaten wie Marokko muss die Bundesagentur für Arbeit zustimmen. Sie prüft im Kern eine Sache: Werden die Bedingungen deutscher Azubis eingehalten, vor allem die Vergütung? Tarifübliche Vergütung, normale Arbeitszeiten, eingetragener Vertrag, dann ist die Zustimmung Formsache. Dafür braucht Ihr Betrieb eine Betriebsnummer.
Rabat: Wo die Monate verschwinden
Die Botschaft sagt selbst, dass sie für die Berufsausbildung wegen der hohen Nachfrage keine Wartezeit nennen kann. Aus den Berichten der Kammern und marokkanischer Beratungsstellen ergibt sich ein Korridor von zwei bis vier Monaten nach Antragstellung, in der Hochsaison mehr. Die IHK München beschreibt die Folge nüchtern: Azubis fangen dann nicht im September an, sondern im November, und die versäumten Wochen in der Berufsschule sind schwer aufzuholen.
Was hilft: alle Unterlagen beim ersten Termin vollständig (Zertifikat im Original, apostillierte und übersetzte Zeugnisse, polizeiliches Führungszeugnis jünger als drei Monate, Wohnungsnachweis), Namen buchstabengetreu wie im Pass, und eine Zusage bis März für den Start im September. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a kostet 411 Euro und verpflichtet die Behörden zu Fristen; ob es sich lohnt, hängt von der Ausländerbehörde vor Ort ab.
Sprachniveau: B1 reicht dem Gesetz, nicht der Berufsschule
Das Visum verlangt in der Regel B1. Die IHK Schleswig-Holstein empfiehlt aus Erfahrung B2, und wir sehen warum: Die Berufsschule unterrichtet Fachtheorie auf Deutsch, Prüfungen sind schriftlich. Ein B1-Azubi kann im Betrieb gut zurechtkommen und in der Schule trotzdem untergehen.
Die Botschaft warnt außerdem ausdrücklich vor missbräuchlich ausgestellten Sprachzertifikaten und behält sich vor, Deutschkenntnisse selbst zu prüfen. Wer einen Bewerber nur nach dem Papier auswählt, riskiert die Ablehnung am Schalter. Deshalb führen wir mit jedem Bewerber ein Videogespräch auf Deutsch, bevor ein Betrieb ihn sieht.
Was es kostet
Dem Azubi darf nichts in Rechnung gestellt werden; § 296a SGB III erlaubt die Vermittlungsvergütung nur beim Arbeitgeber. Beim Betrieb entstehen: die tarifliche Ausbildungsvergütung (1.000 bis 1.300 Euro brutto im ersten Jahr, je nach Beruf), gegebenenfalls ein Zimmer in den ersten Wochen, 75 Euro Visumgebühr trägt der Bewerber, und die Vergütung des Vermittlers nach Vertragsunterschrift. Seriöse Anbieter nennen sie erst im Gespräch und teilen sie in zwei Hälften: Unterschrift und Ankunft.
Die ersten sechs Monate entscheiden
Abbrüche passieren selten wegen der Arbeit. Sie passieren wegen Wohnung, Einsamkeit, Berufsschule und Behördenpost. Ein fester Ansprechpartner, ein Zimmer vor der Ankunft, die Anmeldung bei der Ausländerbehörde in den ersten Wochen, und jemand, der die Berufsschulbriefe erklärt: Das ist der Unterschied zwischen einem Azubi, der bleibt, und einem, der im Dezember zurückfliegt.